Hinweise zum Jugendschutzgesetz

Kein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren!
Zigarren sind ein Genussmittel für erwachsene Genussraucher. Daher unterstützen wir zu 100% den Jugendschutz in Deutschland, indem wir uns nach besten Möglichkeiten bemühen, dass Jugendliche unter 18 Jahren bei uns nicht einkaufen können - auch wenn es dadurch zu kleinen Umständlichkeiten für erwachsene Genießer kommen kann.

Altersprüfung vor der Bestellung
Wir sind laut deutschem Jugendschutzgesetz dazu verpflichtet, vor jeder Bestellung zu überprüfen, ob der Besteller auch volljährig ist. Dies geschieht entsprechend unserer Datenschutzbestimmungen durch einen Perso-Check (Abfrage und Überprüfung der Personalausweisnummer).
Diese Variante passiert in Echtzeit über das Internet, so dass Sie - eine erfolgreiche Prüfung vorausgesetzt - ihre Bestellung sofort abschließen können.

Kundenkonto erspart erneute Prüfung
Wir werden die erfolgreiche Altersüberprüfung in Ihrem passwortgeschützten Kundenkonto speichern und Ihnen so eine erneute Prüfung ersparen. Bitte stellen Sie aber auf jeden Fall sicher, dass keine Jugendlichen unter 18 Jahren Zugriff auf Ihr Passwort erlangen. Nur so ist für Sie die geschilderte Altersüberprüfung ein einmaliger Prozess und für Sie so bequem wie möglich.

Zustellung nur mit erneuter Altersprüfung
Unser Partner DHL überprüft bei jeder Zustellung die Volljährigkeit des Empfängers. Bitte halten Sie daher Ihr Ausweisdokument griffbereit. Sollten Sie sich nicht ausweisen können, wird die Sendung für 7 Tage in der nächsten Filiale für Sie verwahrt und kann dann dort gegen Ausweisvorlage abgeholt werden. Wir haben zudem auf dem Paket einen zusätzlichen Sichtvermerk angebracht, dass die Sendung nur an Erwachsene über 18 Jahren ausgegeben werden darf. Sollte Ihnen auffallen, dass ein solches Paket an Minderjährige ausgegeben wurde, teilen Sie uns das bitte sofort mit, damit wir entsprechende Schritte in die Wege leiten können.

Wir danken für Ihr Verständnis!
Die beschriebenen Maßnahmen sind Teil des neuen Jugendschutzgesetzes, gültig ab 01. April 2016, und gelten damit ausnahmslos und gleichermaßen für alle Tabakhändler. Eine Zuwiderhandlung seitens des Händlers ist strafbar. Sollten Sie einen anderen Tabakhändler finden, der sich noch nicht gesetzeskonform verhält, so bitten wir Sie, diesen darauf hinzuweisen. Dies geschieht nicht nur im Interesse unserer Jugend und des Händlers, sondern auch um politischen Druck von unserer Branche zu nehmen. Nur wenn es möglichst wenig schwarze Schafe gibt, können wir Ihnen weiterhin erstklassige Waren bequem über das Internet anbieten.